Gründung des Vereins Konservative Mitte

Gründung des Vereins Konservative Mitte

Gründung des Vereins Konservative Mitte vollzogen

Mit der Gründung des Vereins Konservative Mitte formiert sich eine neue politische Kraft in Freital. Sie hat neben altbekannten Namen auch neue Gesichter zu bieten. Bereits am 16. Februar dieses Jahres fand die Gründungsversammlung im ehemaligen Kreisgericht im Freitaler Ortsteil Döhlen statt. Zu den elf Gründungsmitgliedern gehören unter anderem Oberbürgermeister Uwe Rumberg, Stadtratsmitglied Uwe Jonas sowie der Handwerksmeister und lokalpolitisches Urgestein Jörg Müller.

Zwischenzeitlich ist auch die Eintragung im Vereinsregister abgeschlossen, bestätigt der Vorsitzende des neuen Vereins Peter Pfitzenreiter, der auch erster Bürgermeister in Freital ist. „Wir wollen die politische Landschaft in der Region um eine klar konservativ ausgerichtete Größe erweitern. Dabei haben wir selbstverständlich den Anspruch, die Entwicklung in unserer Stadt und darüber hinaus maßgeblich mitzugestalten“, ergänzt Pfitzenreiter.

Neben ihm wurde der Fraktionsvorsitzende von „Freitals konservativer Mitte“ im Stadtrat, Martin Rülke als stellvertretender Vorsitzender des Vereins gewählt. Den Vorstand komplettieren Henryk Eismann als Schatzmeister sowie Uwe Jonas, Jens Maahs, Uwe Rumberg und Martin Wimmer als Beisitzer.

„Wir haben uns vorgenommen, bei künftigen Wahlen in Freital mit eigenen Wahlvorschlägen anzutreten oder, wo das nicht möglich ist, Kandidaten zu unterstützen, die sich für die Ziele unseres Vereins einsetzen“, sagt der stellvertretende Vereinsvorsitzende Martin Rülke.

Grundsatzprogramm legt Eckpunkte fest

Die politische Ausrichtung des Vereins folgt dabei den Grundsätzen von Freiheit, Recht und Eigenverantwortung. „Als konservative Vereinigung stehen wir für die Bewahrung erhaltenswerter Prinzipien und Strukturen, wie Identität, Sicherheit und Kontinuität, ohne uns dem Fortschritt zu verweigern. Wir setzen auf das Prinzip „Maß und Mitte“ und schrittweise Veränderungen in einem für die Menschen verträglichen Tempo. Der Staat hat sich darauf zu beschränken, einen funktionierenden Ordnungsrahmen für Wirtschaft und Gesellschaft zu gewährleisten. Selbstverantwortung sollte stets den Vorrang vor staatlicher Regulierung genießen“, heißt es dazu im Grundsatzprogramm des Vereins.

„Damit möchten wir eine ernst zu nehmende Wahloption für die Menschen der bürgerlichen Mitte anbieten und auch für diejenigen, die bei anderen Parteien keine politische Heimat mehr finden, und sich klar von extremistischen Positionen distanzieren wollen“, stellt Vereinschef Pfitzenreiter abschließend fest.

Die Mitgliedschaft im Verein ist für jeden möglich, der in keiner Partei oder anderen Wählervereinigung aktiv ist. Dies soll sicherstellen, dass der Verein unabhängig bleibt.

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Brauchen wir eine Testpflicht für Schüler, um Grundschulen offenzuhalten?

Brauchen wir eine Testpflicht für Schüler um Grundschulen offenzuhalten?

Im Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital wurde mit deutlicher Mehrheit ein Beschluss gefasst (zum Antrag), der sich gegen die Testpflicht an Grundschulen richtet. Um ein Stimmungsbild zu erlangen, richtet sich die Abstimmung zur Frage „Brauchen wir eine Testpflicht für Schüler, um Grundschulen offenzuhalten?“ an jeden Interessierten.

5 Gründe, die gegen die Testpflicht sprechen

Es stellt sich die Frage, ob die Mehrheit eine Testpflicht als Voraussetzung für die offenen Schulen – insbesondere bei Grundschülern – für notwendig erachtet.

Zu beachten sind u. a.:

  • Selbsttests zeigen erst bei hoher Virenlast, als erst einige Tage nach einer Infektion, meist bei Symptomen, häufig ein positives Ergebnis. Da nur symptomlose Schüler die Schule betreten dürfen, werden nur wenige Infektionen durch einen Selbsttest erkannt.
  • Bei anlasslosen Tests ist die Anzahl der Nichtinfizierten mit über 99,8 % sehr groß. Trotz einer geringen Wahrscheinlichkeit für fehlerhaft positive Tests (Test ist positiv, obwohl Person nicht infiziert ist) ist die Anzahl falsch positiver Tests sehr hoch. Die Folgen (u. a. Kontaktnachverfolgung, Isolation) sind enorm.
  • Bei Kindern treten häufig milde Verläufe auf. Schwere Verläufe kommen vor, jedoch selten. Lehrer können sich aufgrund der Erweiterung der Priorisierung impfen lassen. Gesundheitliche Folgen für Schüler und Lehrer durch eine Infektion sind überschaubar.
  • Weitere Maßnahmen (Lüften, Maske, Abstände, Wechselunterricht, …) tragen ebenfalls zur Minimierung der Ansteckungsgefahr bei.
  • Laut Packungsbeilagen können Haut- und Augenreizungen auftreten. Die Tests sind für die Anatomie Erwachsener gemacht. Inwieweit die sachgemäße Anwendung bei Grundschülern gewährleistet werden kann, ist offen.
Abstimmung
Brauchen wir eine Testpflicht für Schüler, um Grundschulen offen zu halten?
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Warum werden derzeit Behandlungskapazitäten verringert?

Warum werden derzeit Behandlungskapazitäten verringert?

Politik und Medienberichten zufolge befinden wir uns in der größten Pandemie der letzten Zeit und werden immer wieder auf die Gefahr der Überlastung unseres Gesundheitssystems hingewiesen. Es gäbe zu wenige Betten und zu wenig Personal. In dieser Situation wollen private Krankenhausbetreiber aus Rentabilitätsgründen nun weiteres medizinisches Personal einsparen und damit Behandlungskapazitäten reduzieren. In Anbetracht der aktuellen Lage ist das nicht nachvollziehbar. Auch in unserem Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge hat sich in den vergangenen 4 Monaten die Gesamtkapazität an Betten für Coronapatienten mehr als halbiert (06.01.2021: 228 Betten, 16.04.2021: 101 Betten). Warum werden derzeit Behandlungskapazitäten verringert? Kreisräte haben hierzu Nachfragen gestellt.

Quellen:

Fraktionsvorsitzender Rülke zum Stadtratsbeschluss Aussetzen der Testpflicht an Grundschulen

Fraktionsvorsitzender Rülke zum Stadtratsbeschluss Aussetzen der Testpflicht an GrundschulenMartin Rülke ist Fraktionsvorsitzender der Fraktion “Freitals Konservative Mitte” im Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital. Er spricht mit FRM über den Stadtratsbeschluss auf Eilantrag seiner Fraktion zur Aussetzung der Testpflicht an Grundschulen.

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Stadtrat beschließt Eilantrag gegen Testpflicht an Grundschulen

Freitals Stadtrat beschließt Eilantrag gegen Testpflicht an Grundschulen mit einer deutlichen Mehrheit (17 Ja-Stimmen / 10 Nein-Stimmen).  In seiner gestrigen Sitzung wurde einen Eilantrag der Fraktion „Freitals konservative Mitte“ (FKM) gegen die Einführung einer Testpflicht für Kinder in Grundschulen und Horten abgestimmt.

Demnach wird der Oberbürgermeister beauftragt, sich beim Freistaat mit allen verfügbaren rechtmäßigen Mitteln für die umgehende Rücknahme der ab 01. April geltenden Testpflicht einzusetzen. Weiterhin sind nach dem Beschluss in allen öffentlichen Grundschulen in Freital unverzüglich Schulkonferenzen einzuberufen. Dort soll der Oberbürgermeister als Schulträger für eine Regelung in der Hausordnung sorgen, sodass der Zutritt zum Schul- bzw. Hortgelände auch für Kinder ohne negatives Testergebnis möglich ist.

Eilantrag durch Freitals Konservative Mitte eingebracht

Der Eilantrag wurde kurzfristig durch die Fraktion FKM am vergangenen Freitag eingereicht, nachdem bekannt wurde, dass die neue Corona-Schutz-Verordnung im Freistaat Sachsen eine entsprechende Testpflicht vorsieht. Demnach sollen sich künftig alle Schülerinnen und Schüler an sächsischen Schulen sowie Hortkinder zweimal pro Woche auf das Coronavirus testen lassen. Andernfalls wird der Zutritt zum Gelände und damit die Teilnahme am Präsenzunterricht versagt.

 

Martin Rülke - Stadtrat beschließt Eilantrag gegen Testpflicht an Grundschulen„Das sehen wir angesichts des Risikos, welches von den aktuellen Laien-Selbsttests ausgeht, äußerst kritisch“, sagt Martin Rülke, Fraktionsvorsitzender bei FKM. „Hier kann es passieren, dass sich gerade Grundschulkinder bei der Durchführung des Tests verletzen. Darüber hinaus weisen die Hersteller der Tests in der Packungsbeilage darauf hin, dass die Sets einen in der EU als besonders besorgniserregend gekennzeichneten Stoff enthalten“, ergänzte Rülke in der Stadtratssitzung.

 

Anders als bisher ist die Testpflicht auch nicht mehr von der Verfügbarkeit von ausreichend Testkits an den jeweiligen Schulen abhängig. „Das heißt, Eltern bleiben im Zweifel auf den Kosten für die Tests sitzen“, stellt Rülke fest. Bei einem Haushalt mit zwei schulpflichtigen Kindern bedeutet dies z. B. Kosten von rund 85,- € monatlich, wenn man von 5,- € pro Test ausgeht. Gerade für Familien mit geringen Einkommen sei dies eine deutliche Mehrbelastung, so der Fraktionsvorsitzende weiter.

Diskussionen im Stadtrat

Kritik gegen den Antrag gab es vorwiegend aus den Reihen der Fraktionen von CDU und Mitte-Links. So argumentierte Frau Dr. Franziska Darmstadt (CDU) für die Testpflicht als eine Voraussetzung, Schulen endlich wieder dauerhaft öffnen zu können. Zudem gäbe es auch die Möglichkeit, seine Kinder von der Schule abzumelden und über Fernunterricht beschulen zu lassen.

 

Dem entgegnete Martin Rülke (FKM), dass nach Angaben des Kultusministeriums vom 26.03. von den sächsischen Schulen kein signifikantes Infektionsgeschehen ausgehe. Die Infektionsrate liegt nach den Tests der ersten Woche gerade einmal bei 0,12 %.

 

Auch die Variante des Fernunterrichts bei fehlendem Negativtest sei keine Option, heißt es in der Antragsbegründung (siehe Anlage). So würden Schülerinnen und Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen dürfen, nicht nur sozial, sondern auch in ihrem Recht auf Bildung benachteiligt.

Lydia Engelmann (Grüne), die selbst als Lehrerin arbeitet, kritisierte den Antrag ebenfalls. Eine Änderung der Hausordnung würde die Schulleiter dazu zwingen, sich gegen ihren Dienstherren zu wenden.

 

Genau dazu solle der Antrag auch ermutigen, sagte Martin Rülke (FKM) abschließend mit Verweis auf das Remonstrationsrecht von Beamten und rief alle Stadträte auf, dem Antrag zuzustimmen und im Sinne der Kinder und Eltern Rückgrat zu zeigen.

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