Stadtrat beschließt Eilantrag gegen Testpflicht an Grundschulen

Freitals Stadtrat beschließt Eilantrag gegen Testpflicht an Grundschulen mit einer deutlichen Mehrheit (17 Ja-Stimmen / 10 Nein-Stimmen).  In seiner gestrigen Sitzung wurde einen Eilantrag der Fraktion „Freitals konservative Mitte“ (FKM) gegen die Einführung einer Testpflicht für Kinder in Grundschulen und Horten abgestimmt.

Demnach wird der Oberbürgermeister beauftragt, sich beim Freistaat mit allen verfügbaren rechtmäßigen Mitteln für die umgehende Rücknahme der ab 01. April geltenden Testpflicht einzusetzen. Weiterhin sind nach dem Beschluss in allen öffentlichen Grundschulen in Freital unverzüglich Schulkonferenzen einzuberufen. Dort soll der Oberbürgermeister als Schulträger für eine Regelung in der Hausordnung sorgen, sodass der Zutritt zum Schul- bzw. Hortgelände auch für Kinder ohne negatives Testergebnis möglich ist.

Eilantrag durch Freitals Konservative Mitte eingebracht

Der Eilantrag wurde kurzfristig durch die Fraktion FKM am vergangenen Freitag eingereicht, nachdem bekannt wurde, dass die neue Corona-Schutz-Verordnung im Freistaat Sachsen eine entsprechende Testpflicht vorsieht. Demnach sollen sich künftig alle Schülerinnen und Schüler an sächsischen Schulen sowie Hortkinder zweimal pro Woche auf das Coronavirus testen lassen. Andernfalls wird der Zutritt zum Gelände und damit die Teilnahme am Präsenzunterricht versagt.

 

Martin Rülke - Stadtrat beschließt Eilantrag gegen Testpflicht an Grundschulen„Das sehen wir angesichts des Risikos, welches von den aktuellen Laien-Selbsttests ausgeht, äußerst kritisch“, sagt Martin Rülke, Fraktionsvorsitzender bei FKM. „Hier kann es passieren, dass sich gerade Grundschulkinder bei der Durchführung des Tests verletzen. Darüber hinaus weisen die Hersteller der Tests in der Packungsbeilage darauf hin, dass die Sets einen in der EU als besonders besorgniserregend gekennzeichneten Stoff enthalten“, ergänzte Rülke in der Stadtratssitzung.

 

Anders als bisher ist die Testpflicht auch nicht mehr von der Verfügbarkeit von ausreichend Testkits an den jeweiligen Schulen abhängig. „Das heißt, Eltern bleiben im Zweifel auf den Kosten für die Tests sitzen“, stellt Rülke fest. Bei einem Haushalt mit zwei schulpflichtigen Kindern bedeutet dies z. B. Kosten von rund 85,- € monatlich, wenn man von 5,- € pro Test ausgeht. Gerade für Familien mit geringen Einkommen sei dies eine deutliche Mehrbelastung, so der Fraktionsvorsitzende weiter.

Diskussionen im Stadtrat

Kritik gegen den Antrag gab es vorwiegend aus den Reihen der Fraktionen von CDU und Mitte-Links. So argumentierte Frau Dr. Franziska Darmstadt (CDU) für die Testpflicht als eine Voraussetzung, Schulen endlich wieder dauerhaft öffnen zu können. Zudem gäbe es auch die Möglichkeit, seine Kinder von der Schule abzumelden und über Fernunterricht beschulen zu lassen.

 

Dem entgegnete Martin Rülke (FKM), dass nach Angaben des Kultusministeriums vom 26.03. von den sächsischen Schulen kein signifikantes Infektionsgeschehen ausgehe. Die Infektionsrate liegt nach den Tests der ersten Woche gerade einmal bei 0,12 %.

 

Auch die Variante des Fernunterrichts bei fehlendem Negativtest sei keine Option, heißt es in der Antragsbegründung (siehe Anlage). So würden Schülerinnen und Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen dürfen, nicht nur sozial, sondern auch in ihrem Recht auf Bildung benachteiligt.

Lydia Engelmann (Grüne), die selbst als Lehrerin arbeitet, kritisierte den Antrag ebenfalls. Eine Änderung der Hausordnung würde die Schulleiter dazu zwingen, sich gegen ihren Dienstherren zu wenden.

 

Genau dazu solle der Antrag auch ermutigen, sagte Martin Rülke (FKM) abschließend mit Verweis auf das Remonstrationsrecht von Beamten und rief alle Stadträte auf, dem Antrag zuzustimmen und im Sinne der Kinder und Eltern Rückgrat zu zeigen.

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