Konservative Mitte begrüßt Ende der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Konservative Mitte begrüßt Ende der einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Spaltung der Belegschaft betroffener Einrichtungen hat nun ein Ende

Mit Erleichterung reagiert der Verein Konservative Mitte auf das Ende der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Mit dem Beginn des neuen Jahres ist dieses auch in Sachsen eingetreten ist.

Martin Rülke
Martin Rülke ist Vorsitzender der Kreistagsfraktion Konservative Mitte

„Es ist ein guter Tag für Sachsen und es ist ein guter Tag für das Gesundheitswesen in unserem Landkreis. Wir sind froh, dass diese Regelung nun endlich ausgelaufen ist. Sie hat zu einer unerträglichen Spaltung der Belegschaft in den betroffenen Einrichtungen geführt“, betont Martin Rülke, der Fraktionsvorsitzende der Konservativen Mitte im Kreistag des Landkreises Sächsische Schweiz – Osterzgebirge.

erwartungsgemäßer Schutz ist nicht eingetreten

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht habe, wie man spätestens jetzt wisse, nicht zu einem erwartungsgemäßen Schutz gefährdeter Gruppen beigetragen, so Rülke. Die Impfung habe – entgegen anfänglicher Hoffnungen – weder eine eigene Infektion noch eine Weitergabe des Coronavirus verhindern können.
Der deutlichste Effekt, den die einrichtungsbezogene Impfpflicht gehabt habe, sei es gewesen, Mitarbeiter im Gesundheitswesen zu verunsichern, viele in die Kündigung zu treiben und so nur noch weiter zum Fachkräftemangel beizutragen.

Auch im Gesundheitsamt konnten nicht alle Mitarbeiter einen Nachweis vorlegen

Das Gesundheitsamt des Landkreises war für die Überwachung dieser Bestimmungen zuständig. Nicht einmal dort scheinen alle Beschäftigten vom Nutzen der Impfung überzeugt gewesen zu sein.

„Wir hatten im April des Jahres eine Anfrage gestellt, ob auch die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen seien. Die Antwort lautete, dass dies der Fall sei. Zum damaligen Zeitpunkt hätten erst 77,08 Prozent der Betroffenen den Nachweis erbracht hätten. Das Personal im Gesundheitsamt des Landkreises kommt jedoch kaum mit vulnerablen Gruppen in Kontakt und dennoch waren sie vom Betretungs- und damit Berufsverbot bedroht. Das zeigt doch am besten, wie fragwürdig die Regelung von Anfang an war.“ (zur vollständigen Antwort zum Thema Impfquote im Gesundheitsamt)

Eigenverantwortung muss an oberster Stelle stehen

Inzwischen ist bei den Impfquoten für die Auffrischimpfungen allgemein ein stark rückläufiger Trend festzustellen. Die Entscheidung, ob man eine Impfung oder andere medizinische Behandlungen in Anspruch nehmen möchte, müsse jeder Einzelne für sich selbst und gegebenenfalls in Rücksprache mit seinem Hausarzt treffen, betont Rülke. Es sei äußerst anmaßend, wenn der Staat in diesen höchstpersönlichen Bereich eingreift – auch nicht indirekt durch ein angedrohtes Berufsverbot.

„Wir benötigen mehr und hoch motivierte Mitarbeiter in unseren Gesundheitseinrichtungen“, unterstreicht Rülke. „Da sollten wir die Leute nicht noch durch derartige gesetzgeberische Amokläufe vergraulen, sondern ihnen eher ein hohes Maß an Eigenverantwortung zutrauen.“

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