Regelungs-Wirr-Warr für Fitness-Studios

Die Fitness-Studios wurden mehrfach durch Verordnungen des Freistaates Sachsen geschlossen oder deren Betrieb zumindest eingeschränkt. Dabei stoßen die Regelungen nicht auf Akzeptanz. Dazu bezieht unser Vereinsmitglied Eiko Brückner als Mitinhaber des Fitness-Studios „rundum fit“ in Freital Stellung.

Aktuelle Coronabeschränkungen

Seit Beginn der Coronapandemie sind Fitness-Studios dreimal durch Verordnungen des Freistaates Sachsen geschlossen worden. In der aktuellen gültigen Fassung der sächsischen Corona-Notfall-Verordnung gibt es ein Regelungs-Wirr-Warr für Fitness-Studios:

Die Öffnung von Fitness-Studios ist erlaubt für

  • Dienstsport, sportliche Ausbildung, Profi- und Berufssportler unter der 3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet),
  • Kinder unter 6 Jahren ohne jeglichen Nachweis,
  • Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres unter der 3G-Regelung – Schüler müssen aufgrund der Testpflicht in Schulen jedoch keinen Testnachweis erbringen,
  • für medizinisch notwendige Behandlungen, wie beispielsweise Rehasport unter der 3G-Regelung und
  • jeder Sportler unter Berücksichtigung der 2Gplus-Regelung (nur für Geimpfte und Genesene, die einen zusätzlichen Test nachweisen müssen), wenn Schwellenwerte der Krankenhausbelegung unterschritten werden.
Nicht alle Gesunde dürfen sich gesund halten

Eiko Brückner, Vereinsmitglied der Konservativen Mitte und Mitinhaber des Fitness-Studios „rundum fit“ in Freital: „Derzeit dürfen alle Menschen – auch getestet – zum Rehasport kommen, die krank sind oder körperliche Beschwerden haben. Allerdings dürfen aufgrund der 2G-Regel nicht alle Sportler ins Fitness-Studio kommen, die sich präventiv gesund halten wollen. Das ist nicht nachvollziehbar.“

Fitness-Center kämpfen sich zurück

Über den harten Weg seines Fitness-Studios berichtet die Sächsische Zeitung mit dem Artikel „Fitness-Center kämpfen sich zurück“. Es ist nicht selbstverständlich, dass Vermieter den Betreibern von geschlossenen Einrichtungen den Rücken stärken. Anders bei dem städtischen Wohnungsunternehmen, der Wohnungsgesellschaft Freital (WGF), wo man auch in dieser schwierigen Zeit nach gemeinsamen Lösung sucht.

Eiko Brückner äußert sich abschließend: „Ich bin der Stadt Freital und der WGF dankbar, dass sie sich gerade jetzt für die Gewerbetreibenden einsetzen. Nun hoffen wir aber darauf, dass auch der Freistaat Sachsen reagiert. Die aktuellen Regeln lassen sich nur schwer kontrollieren und verbieten es einigen Menschen, sich mit Sport gesund zu halten.“

Umfrage: Soll der Sport in Fitness-Studios wieder ohne 2G-Regel möglich sein?

Sollte Sport in Fitnessstudios wieder ohne 2G-Regel möglich sein?

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