Seit 25.04.2022 gibt es in Sachsen aktualisierte Quarantäne- und Isolationsregeln, bei welchen Eigenverantwortung im Fokus steht. Künftig ist die Beendigung der Isolation für Coronainfizierte bereits nach fünf Tagen möglich, wenn 48 Stunden lang Symptomfreiheit besteht. Außerdem müssen sich Hausstandsangehörige nicht mehr mit in Isolation begeben. Bis zuletzt war dies nur genesenen und geimpften Menschen erlaubt. Damit wird Omikron zur Erkältung.
Laut der neuen Coronaregeln zählen Geruchs- oder Geschmacksverlust nicht mehr zu den Symptomen, weil sie zu lange anhalten würden. Welche Symptome nun allerdings ausschlaggebend für die 48 Stunden sein sollen, wird im neuen Regelwerk nicht erwähnt.
Ein positiver Antigentest mit anschließendem positivem PCR-Test soll für mindestens 5 Tage zur Selbst-Isolation führen. Dies gilt ebenso, wenn man kerngesund ist und keine Symptome zeigt oder zeitnah symptomlos genesen ist. Ein Test für die Beendigung der Quarantäne ist dann aber nicht mehr erforderlich.
Möge dieses enorme Vertrauen in die Omikron-Variante und ihre Herabstufung zu einer saisonalen Erkältung, Pandemie und Panikmodus beenden und zugleich das Vertrauen der Menschen in ihr eigenes Immunsystem stärken. Damit kommen wir dem Prinzip von Eigenverantwortung und Freiheit (Grundsatzprogramm Konservative Mitte) wieder einen Schritt näher.