Konservative Mitte übt scharfe Kritik an Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Konservative Mitte übt scharfe Kritik an Änderung des InfektionsschutzgesetzesDer neu gegründete Verein Konservative Mitte übt scharfe Kritik an Änderung des Infektionsschutzgesetzes, der sogenannten „Bundesnotbremse“.

Eine Anpassung der Regeln der Bundesländer als Alternative
Martin Rülke
Martin Rülke ist stellvertretender Vereinsvorsitzender

„Ein regional sehr unterschiedliches Infektionsgeschehen erfordert auch regional unterschiedliche Maßnahmen, um den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung zu gewährleisten“, sagt Martin Rülke, der stellvertretende Vorsitzende des Vereins.

Auch eine Verschärfung der bereits in den Bundesländern geltenden Regelungen sei angesichts der Infektionszahlen und der Bettenbelegung mit Coronapatienten in Krankenhäusern insbesondere im Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge nicht nötig, betont er.

Zahlenmaterial begründet die Anpassung nicht

Mit Stand vom 22.04.2021 sind in Deutschland laut Johns-Hopkins-Universität aktuell rund 309.000 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet (Gesamtzahl positiver Tests, abzüglich der Anzahl Genesener und Verstorbener). Das entspricht einem Anteil von nur 0,37 % der deutschen Gesamtbevölkerung. Die meisten positiv Getesteten sind dabei symptomfrei oder haben nur leichte Symptome. Das heißt, knapp 99,63 % der Bürger sind von dem Virus gar nicht betroffen.

Für Rülke steht das in keinem Verhältnis: „Hier werden pauschale Lockdowns, verbunden mit massiven Grundrechtseinschränkungen unserer Bürger über Monate hinweg fortgesetzt. Man tut so, als gäbe es keine Alternativen“. Zum Schutz für die älteren Menschen und jene mit Vorerkrankungen sehe aber die Gesetzesänderung wieder keine brauchbaren Regelungen vor, kritisiert er.

Inzidenzwert keine Grundlage

Zur Begründung für die Verschärfung wird durch den Bund auch im neuen Gesetz ein Inzidenzwert herangezogen. Dieser besitzt keinerlei Aussagekraft über das tatsächliche Infektionsgeschehen oder die Gefährlichkeit des Virus. Die gleiche künstlich erzeugte Kennzahl unter mittlerweile veränderten Bedingungen bspw. durch hohe Impfquoten bei vulnerablen Gruppen heranzuziehen, ist unverhältnismäßig.

Ebenso wird dieser Inzidenzwert maßgeblich durch die Anzahl der durchgeführten PCR-Tests beeinflusst. In der Bundesrepublik sind Verpflichtungen zur Durchführung von Schnelltests eingeführt worden. Deshalb steigt logischerweise auch die Positivrate der Tests an, da nun vermehrt Personen mit vorab positivem Schnelltestergebnis an Tests teilnehmen.

Abbau von Krankenhausbetten trotz Pandemie

Auch eine mögliche Überlastung des deutschen Gesundheitssystems im Zusammenhang mit Intensivbettenkapazitäten kann man mit Blick auf die Angaben des DIVI-Intensivregisters nicht erkennen (https://www.intensivregister.de/#/aktuelle-lage/zeitreihen). Im Gegenteil stehen zu den derzeit rund 2.800 regulär freien Intensivbetten die zusätzlichen rund 11.000 Betten der im letzten Jahr eingeführten Notfallreserve zur Verfügung.

Peter Pfitzenreiter
Peter Pfitzenreiter – Vorsitzender des Vereins Konservative Mitte

„Da passt es auch nicht zusammen, wenn in einer laut Gesundheitsbehörden so angespannten Lage private Krankenhäuser aus wirtschaftlichen Gründen Personal abbauen wollen oder ganze Stationen bzw. Krankenhäuser geschlossen werden“, meint der Vereinsvorsitzende Peter Pfitzenreiter. In seiner Funktion als Kreisrat hatte Pfitzenreiter bereits Fragen zu diesem Thema an den Landkreis gerichtet. Bisher erhielt aber keine zufriedenstellende Antworten.

Laut einem Artikel des Ärzteblatts arbeiteten im Jahr 2020 deutschlandweit die Hälfte aller Krankenhäuser im Minus aufgrund zu geringer Fallzahlen. Etliche Kliniken meldeten sogar Insolvenz an (https://www.aerzteblatt.de/archiv/212724/Krankenhaeuser-Weitere-Insolvenzen-erwartet).

„Dass die sächsische Landesregierung unzufrieden mit den Regelungen ist, kann ich nachvollziehen. Die sächsischen Bundestagsabgeordneten der Regierungsparteien hätten Standpunkt klar und offen vertreten können. Im Bundesrat hätte der Ministerpräsident auch gegen die Änderung stimmen können“, erklärt Pfitzenreiter abschließend.

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