Grundsatzprogramm der Konservativen Mitte

Das Grundsatzprogramm der Konservativen Mitte hat sich die Mitgliederversammlung gegeben. Daran sollen sich alle politischen Entscheidungen ausrichten und bildet damit den Werte-Kanon. Dieses Grundsatzprogramm kann nach den Regelungen der Vereinssatzung nur mit 2/3 Mehrheit verändert werden.

Präambel

Entsprechend dem Beschluss auf der Mitgliederversammlung vom 13.04.2021 hat sich der Verein das folgende Grundsatzprogramm gegeben. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in der vorliegenden Satzung bei der Bezeichnung von Ämtern, Funktionen o. ä. die männliche Form verwendet. Selbstverständlich beziehen sich sämtliche Angaben auch auf die Angehörigen anderer Geschlechter.

Die große Kraft, die aus dem freien Willen der Bürger erwächst, hat in der Geschichte immer wieder Versuche staatlicher Unterdrückung und totalitäre Strukturen überwunden und den Weg für Vernunft und Verantwortung geebnet. Wir sehen deshalb die Umsetzung des Prinzips der Volkssouveränität als wichtigste Grundlage eines demokratisch verfassten Staatswesens und vertreten uneingeschränkt die Forderung aus Art. 20 Abs. 2 des Grundgesetzes: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“.

Als konservative Vereinigung stehen wir für die Bewahrung erhaltenswerter Prinzipien und Strukturen, wie Identität, Sicherheit und Kontinuität, ohne uns dem Fortschritt zu verweigern. Wir setzen auf das Prinzip „Maß und Mitte“ und schrittweise Veränderungen in einem für die Menschen verträglichen Tempo. Der Staat hat sich darauf zu beschränken, einen funktionieren Ordnungsrahmen für Wirtschaft und Gesellschaft zu gewährleisten. Selbstverantwortung sollte stets der Vorrang vor staatlicher Regulierung genießen. Dem Prinzip der Subsidiarität folgend ist der Einzelne für sich selbst verantwortlich. Wo das nicht möglich ist, ist die Solidarität der Gemeinschaft erforderlich.

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Freiheit, Recht und Eigenverantwortung

Der Mensch, frei und gleich in seinen Rechten geboren, ist für sich souverän. Er verfügt über unverletzliche und unveräußerliche Grundrechte. Staatliche Eingriffe in die Freiheit, die sich aus diesen Grundrechten ergeben, sind grundsätzlich unzulässig und dürfen nur ausnahmsweise und zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer sowie unter strengen Voraussetzungen und innerhalb enger Grenzen stattfinden. Der Wesensgehalt einzelner Grundrechte darf nicht angetastet werden. Die Freiheit finden ihren Ausdruck darin, dass ein jedermann sein Leben nach bestmöglichem Können und Wollen selbstbestimmt gestalten kann.

Wir sehen die Sicherung des Prinzips der Gewaltenteilung als Garantie für eine dem Wohl der Bürger verpflichtete Legislative, eine dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit verpflichtete Exekutive sowie eine unabhängige und ausschließlich den Gesetzen und der Verfassung verpflichtete Judikative. Eine stetige Überprüfung und Weiterentwicklung dieses Prinzips dienen dazu, bestehende und die Unabhängigkeit der einzelnen Säulen gefährdende Verflechtungen abzubauen.

Der Staat hat seine Tätigkeit nach dem Grundsatz der Eigenverantwortung im Wesentlichen auf die folgenden Aufgaben zu beschränken:

    1. Die Sicherung des Friedens
    2. Den Schutz der Freiheit, des Eigentums und der körperlichen Unversehrtheit des Einzelnen
    3. Die Schaffung, Erhaltung und Durchsetzung der Rechtsordnung
    4. Die Schaffung und Erhaltung der inneren Ordnung und Sicherheit
    5. Die Schaffung und Erhaltung der Wirtschaftsordnung
    6. Die Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes
    7. Die Landesverteidigung
    8. Die Angelegenheiten des Auswärtigen
    9. Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen

Zur Erfüllung dieser Aufgaben sind durch den Staat Steuern nur insoweit zu erheben, als diese im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Einzelnen an den Aufwendungen für die Zwecke des Gemeinwesens notwendigerweise unvermeidlich sind (Steuervermeidungsprinzip). Die so erhobenen Steuern und Abgaben sind stets sparsam und wirtschaftlich und nach dem Prinzip der Kostendeckung einzusetzen. Sie sollen für den Zweck eingesetzt werden, zu dem sie erhoben wurden und stets der Verbesserung der Lebens- und Wirtschaftsbedingungen in unserem Land dienen. Ein moderner Staat muss sich darüber hinaus als Dienstleister für seine Bürger verstehen. Der Zugang zu diesen Dienstleistungen muss für alle Bürger einfach und unbürokratisch möglich sein.

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Subsidiarität und Souveränität

Die konsequente Verfolgung des Subsidiaritätsprinzips stellt für uns die Gewähr für einen funktionierenden föderalen Bundesstaat dar. Die Städte und Gemeinden sind das Herz unseres Landes. Hier leben und arbeiten unsere Bürger, unsere Kinder lernen und wachsen hier auf. Hier ist unsere Heimat. Nach dem Grundsatz „Freiheit und Eigenverantwortung“ bekennen wir uns deshalb zur kommunalen Selbstverwaltung, die es den Städten und Gemeinden ermöglicht, die Herausforderungen vor Ort im Sinne ihrer Bürger zu lösen. Dazu sind den Kommunen die nötigen Kompetenzen sowie die erforderlichen Mittel zu Verfügung zu stellen.

Nach dem Prinzip der Volkssouveränität sind die höchsten staatlichen Institutionen auf den jeweiligen politischen Ebenen die allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim gewählten Bürgervertretungen. Vor diesem Hintergrund sind regelmäßig stattfindende Wahlen auf den unterschiedlichen politischen Ebenen beginnend in den Kommunen und Landkreisen über die Bundesländer und den Bund bis hin zur Europäischen Ebene ein zentrales Element als Ausdruck dieses Prinzips. Die Parlamente im Bund und in den Ländern beraten über Gesetze und verabschieden diese (Legislative). Sie kontrollieren die Institutionen der Exekutive und deren Handeln im Rahmen der bestehenden Rechtsnormen. Eine Normsetzung durch die Exekutive ist nur im absoluten Ausnahmefall, B. bei Gefahr im Verzug oder in anderen Situationen, welche keinen zeitlichen Aufschub dulden, und nur nach ausdrücklicher Ermächtigung durch die jeweiligen Parlamente zulässig. Die so geschaffenen Normen, sind in jedem Fall nachträglich durch die zuständigen Parlamente zu legitimieren.
Ebenso sind die jeweils obersten Ämter der Exekutive und der Judikative im Bund und in den Ländern durch Wahlen zu besetzen.

Die durch die Bürger gewählten Mandatsträger sollen aus der Mitte der Gesellschaft stammen. Sie sind an absolute Transparenz in ihrem politischen Handeln gegenüber den Bürgern gebunden. Der einzelne Inhaber eines Mandats ist dabei allein seinem Gewissen verpflichtet und hat vor diesem Hintergrund sein Handeln stets am Wohle der Gesellschaft auszurichten.

Neben den genannten Wahlen sollen unsere Bürger auch bei anderen Gelegenheiten an politischen Entscheidungen aktiv beteiligt werden. Darüber hinaus ist die Suche nach weiteren Möglichkeiten direkter Beteiligung eine wichtige Aufgabe.

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Christlich-abendländische Werte und Traditionen

Kultur ist Identität. Wir stehen für die Bewahrung einer christlich-abendländischen Wertebasis und den damit verbundenen Traditionen. Sie sind auch unabhängig von kirchlichen Institutionen ein zentraler Bestandteil unserer Kultur und daher absolut schützenswert. In diesem Bewusstsein sind wir offen für die kulturellen Besonderheiten anderer und erkennen bestehende Unterschiede an. Wer jedoch in unserem Land leben möchte, hat den hier gewachsenen kulturellen Besonderheiten mit Respekt zu begegnen. Er hat die in unserem Land geltenden Werte zu achten und bestehende Normen zu befolgen. Hierzu gehören für uns u. a. Respekt, Ehrlichkeit, Gerechtigkeit, Toleranz und Nächstenliebe.

Staat und Religion sind voneinander getrennt. Die christliche Tradition ist unserem Leben und unserem Alltag jedoch fest integriert. Der Erhalt christlicher Feiertage ist deshalb von Bedeutung für uns. Die Abschaffung solcher Feiertage oder die Ersetzung christlicher Feste durch bedeutungslose und verallgemeinernde Ritualhandlungen führen zu einer Entwurzelung der Menschen von ihrer Kultur und damit zum Verlust ihrer Identität.

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Schutz und Stärkung von Familien

Die kleinste und zugleich elementarste Einheit innerhalb einer Gesellschaft ist die Familie. Sie ist der Ursprung des menschlichen Lebens und seiner Entwicklung. Bildung und Erziehung beginnt zuerst hier. Deshalb genießen der Schutz und die Stärkung von Familien als wichtigste Horte für die Entwicklung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten einen hohen Stellenwert für uns. Optimale Rahmenbedingungen für Familien sichern darüber hinaus den Bestand und die Fortentwicklung unserer Gesellschaft.

Neben Familien sind Kindertageseinrichtungen und Schulen für die Bildung und Erziehung unserer Kinder verantwortlich. Gute Bildung und Ausbildung sind zugleich wichtige Voraussetzungen für eine stabile und zukunftsfähige Wirtschaft und Entwicklung unseres Landes. Ein klar gegliedertes und auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen zugeschnittenes Bildungssystem stellt hierfür die Grundlage dar. Um Bildungserfolge vergleichbar zu machen, ist ein einheitlicher und bundesweit geltender Schulaufbau sowie die Vereinheitlichung von Lerndauer, Lehrplänen und Bildungszielen erforderlich. Das Prinzip des lebenslangen Lernens und ein stärkerer Fokus auf eine praxisnahe Bildung sollen bereits frühzeitig in den allgemeinbildenden Schulen etabliert und in der beruflichen Bildung fortgesetzt werden.

Das Zusammenleben in unserer Gesellschaft ist von gegenseitiger Abhängigkeit geprägt. Eigenes Handeln ist stets unter Beachtung der Auswirkungen auf den Anderen zu betrachten. Die positive Entwicklung der Gesellschaft setzt erfolgreiche Entwicklungsmöglichkeiten für den einzelnen Menschen voraus und umgekehrt. Wir verdanken unseren Wohlstand der Lebensleistung unserer Eltern und Großeltern. Gleichzeitig sind auch die soziale Absicherung und der Wohlstand im Alter ohne die Arbeit unserer Kinder nicht zu erhalten. Vor diesem Hintergrund muss sich politisches Handeln auch am Grundsatz der Generationengerechtigkeit ausrichten und stets die Auswirkungen für die Zukunft berücksichtigen. Dies gilt im Besonderen für die Anforderungen an eine stabile und zukunftsorientierte Finanzpolitik.

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Schöpfung und Umwelt

Die Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen in Verantwortung vor der Schöpfung und den nachfolgenden Generationen stellt für uns eine wichtige Aufgabe dar, an der sich alle Akteure in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft beteiligen müssen. Wir achten die Natur als wesentliches Element unserer Heimat. Der Schutz der Umwelt ist dabei nicht nur Selbstzweck, sondern dient auch dazu, den Menschen Naherholungsräume zu bieten. Ebenso müssen wir uns die begrenzte Verfügbarkeit natürlicher Ressourcen bewusst machen. Um eine dauerhafte Grundlage für die wirtschaftliche Betätigung und damit die menschliche Existenz erhalten zu können, ist die Entwicklung von nachhaltigen Konzepten in den Bereichen Rohstoffe und Energie unverzichtbar. Kurzfristige Ansätze ohne dauerhaften Wert werden die Herausforderungen der Zukunft nicht bewältigen.

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Zurück zur echten Soziale Marktwirtschaft

„‚Wohlstand für alle’ und ‚Wohlstand durch Wettbewerb’ gehören untrennbar zusammen; das erste Postulat kennzeichnet das Ziel, das zweite den Weg, der zu diesem Ziel führt.“ (Ludwig Erhard 1957)

Ausgehend von dieser Grundhaltung nach Ludwig Erhard ist das Prinzip der sozialen Marktwirtschaft zentraler Bestandteil unseres Leitbildes. Dieses dient zur Sicherung eines fairen Wettbewerbs, der wiederum die Grundlage allen Wohlstands ist. Die Stärkung dieses Prinzips ist zentraler Bestandteile unseres Leitbildes. Ziel ist es, die unternehmerische Freiheit, welche die Basis für Fortschritt und Entwicklung ist, mit sozialem Ausgleich, welcher der Absicherung des Einzelnen dient, in Einklang zu bringen. Ein Wohlfahrtsstaat, der die menschliche Verantwortung erschlaffen und die individuelle Leistung absinken lässt, ist mit unseren Wertvorstellungen nicht vereinbar.

Ein zentraler Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg unseres Landes sind die klein- und mittelständischen Unternehmen mit ihren Beschäftigten. Sie bilden das Rückgrat unserer Leistungsfähigkeit und stärken die Regionen vor Ort. Diese Leistung muss belohnt und das reale Nettoeinkommen wieder erhöht werden. Hierfür sind durch die Politik entsprechende Voraussetzungen zu schaffen. Bestehende Besteuerungssysteme sind zu vereinfachen, Steuern zu senken und Subventionen abzubauen. Dies sichert Arbeitsplätze vor Ort und verhindert die Abwanderung an andere Standorte.

Gleichzeitig erkennen wir die Entwicklungen in einer modernen Dienstleistungs- und Wissensgesellschaft an. Künftigen Herausforderungen auf regionaler und globaler Ebene begegnen wir konstruktiv und suchen nach innovativen und nachhaltigen Lösungen. Eine leistungsfähige Infrastruktur in den Bereichen Verkehr, Versorgung, Kommunikation und Bildung, vor allem auch im ländlichen Raum, ist die unverzichtbare Voraussetzung, um mit anderen Wirtschaftsstandorten Schritt halten zu können.

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Deutschland im internationalen Kontext

In der internationalen Staatengemeinschaft hat Deutschland seinen festen Platz. Als Exportland sind wir maßgeblich von den Absatzchancen für unsere Unternehmen im Ausland abhängig. Daher sollten wir ein großes Interesse an einem freundschaftlichen und partnerschaftlichen Verhältnis zu allen anderen Staaten haben. Dies gilt insbesondere für unsere unmittelbaren Nachbarn. Dabei gilt es, sich nicht in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten einzumischen. Ebenso erwarten wir, dass die inneren Angelegenheiten Deutschlands als solche betrachtet werden.

Als Teil der Europäischen Union wissen wir um die friedensstiftende Wirkung dieses Staatenbundes auf unserem Kontinent. Jedoch darf die Entwicklung der EU nicht zulasten der nationalen Souveränität der einzelnen Mitgliedsstaaten gehen. Die Abgabe weiterer Kompetenzen an die EU ist unter Rückbesinnung auf die ursprüngliche Zielstellung, nämlich die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Binnenmarktes, und auf die vertraglich vereinbarten Regelungen kontraproduktiv. Dies betrifft auch die Einhaltung der Stabilitätskriterien im Bereich der Währungsunion sowie die Steuerung und Kontrolle der Zuwanderung. Abschließend ist eine intensivere Beteiligung der Bürger auch auf europäischer Ebenen die Voraussetzung für größere Akzeptanz politischer Entscheidungen.

 

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